Pokerverein Mittelhessen e.V.

Beitragsordnung

Beitragsordnung vom Pokerverein Mittelhessen e.V.
Stand: 25.11.2022

Die ordnungsgemäße Zahlung des Mitgliedsbeitrags ist eine unverzichtbare
Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit des Vereins. Die Beitragszahlung ist eine
Bringschuld des Mitgliedes. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein
satzungsgemäßer Beitrag rechtzeitig und in der geforderten Höhe beim Verein
eingeht.

Der in § 2 der Satzung von Pokerverein Mittelhessen e.V. formulierte Zweck lässt sich nur
so wirkungsvoll umsetzen und verwirklichen. Von daher müssen alle Mitglieder des
Vereins ein Interesse daran haben, dass der Verein durch die rechtzeitige Zahlung
von Mitgliedsbeiträgen eine verlässliche und planbare Arbeitsgrundlage hat.

Die Beitragsordnung wurde am 03.12.2022 von der Mitgliederversammlung wie folgt beschlossen:

§ 1. Beiträge und Aufnahmegebühr

1.1 Beitragshöhe

Der Beitrag für ein gesamtes Kalenderjahr beträgt 60 €.

Der Beitrag von neuen Mitgliedern wird gemäß dem Eintrittsdatum berechnet:

– Neue Mitgliedschaft beginnt in Quartal 1 (Januar bis März) -> Beitrag = 60 €
– Neue Mitgliedschaft beginnt in Quartal 2 (April bis Juni) -> Beitrag = 45 €
– Neue Mitgliedschaft beginnt in Quartal 3 (Juli bis September) -> Beitrag = 30 €
– Neue Mitgliedschaft beginnt in Quartal 4 (Oktober – Dezember) -> Beitrag = 15 €

Es gibt keine Ermäßigungen für Schüler/innen, Auszubildende/r, Studenten/innen, Rentner/innen.
Ehrenmitglieder, welche vom Vorstand benannt werden können, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

1.2 Aufnahmegebühr

Eine gesonderte Aufnahmegebühr wird aktuell nicht erhoben.

§ 2. Zahlungsmodalitäten für Beitrag

1. Das Geschäftsjahr beim Pokerverein Mittelhessen e.V. beginnt am 1. Januar des
laufenden Jahres und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird bevorzugt per Lastschrift eingezogen oder alternativ per Barzahlung durch das Mitglied geleistet. Die Zahlung ist für bestehende Mitglieder in KW1 des neuen Geschäftsjahres und während des Jahres für neue Mitglieder binnen einer Woche ab dem offiziellen Eintritt des Mitglieds, fällig.

§ 3 Mahnverfahren und Folgen bei Zahlungsverzug

1. Wer mit seinem Beitrag nach KW1 des Monats Januar, noch
rückständig ist, befindet sich gegenüber dem Verein im Zahlungsverzug
und wird vom Schatzmeister / von der Schatzmeisterin mit einer 3-Wochenfrist (diese
Frist beginnt mit dem Zahlungsverzug) per Mail angemahnt. Gleichzeitig wird in
dieser Aufforderung die fristlose Beendigung der Mitgliedschaft nach § 5 Ziffer 3
der Satzung von Pokerverein Mittelhessen e.V. angedroht.

2. Ein Mitglied, das sich gegenüber dem Verein im Zahlungsverzug befindet, ist
sofort ab diesem Zeitpunkt vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen. Es
darf erst wieder mitspielen, wenn es seinen Beitrag entrichtet hat und damit der
Zahlungsverzug wieder aufgehoben ist.
Sollte das beitragsrückständige und sich gegenüber dem Verein im
Zahlungsverzug befindliche Mitglied, trotz des Zahlungsrückstandes zum
Spielbetrieb kommen und nicht seine komplette Beitragsschuld in bar vor Ort
begleichen, werden in diesem Fall alle Vorstandsmitglieder das “Hausrecht”
ausüben und diesem Mitglied die Teilnahme am Spiel untersagen.

3. Das weitere Verfahren richtet sich dann nach § 6 der Satzung von
Pokerverein Mittelhessen e.V

Januar, 2026

PVM Jahres-Rangliste 2026

Saison 2026

RangSpielerPunkte1. Platz2. Platz3. Platz
1Silvio W.260100
2Marco M.*200010
3Michael S.140001
4Sascha V.110000
5Salvo*90000